ADFC veröffentlicht Forderungen zum Start der Koalitionsverhandlungen

Zum Start der Koalitionsverhandlungen ist der ADFC mit seinen Forderungen an die neue Bundesregierung an die Öffentlichkeit gegangen. Der ADFC fordert den Radverkehr massiv zu stärken, um Klimaschutz und Verkehrswende voranzubringen.

EIne Grafik einer Straßenszene mit vielen Radfahrenden.
Mehr Radverkehr ist die Voraussetzung für höhere Lebensqualität und mehr Klimaschutz. © ADFC/Timm Schwendy

Konkret geht es in den Forderungen um drei Punkte: Eine dauerhaft gesicherte Finanzierung für den Radverkehr, Tempo 30 innerorts und vor allem um die Modernisierung des Straßenverkehrsrechts.

Deutschland braucht bis 2030 dreimal so viele Radwege und Radverkehr wie bislang. Eine lohnende Investition, so der ADFC, denn mehr Radverkehr sorgt für lebenswerte Städte und für weniger Stau, Abgase und mindert die Kosten durch den Klimawandel. Mit mehr und besseren Angeboten für Radfahrende kann die Politik zeigen, dass Klimaschutz nicht Verzicht bedeuten muss, sondern das Leben verbessern kann.

Vorrang für Klima und Sicherheit

Dafür braucht Deutschland eine grundlegende Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes. Statt des flüssigen Autoverkehrs müssen Verkehrssicherheit, Klimaschutz und lebenswerte Städte als Ziele verankert werden. Aktuell verhindern das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch den fahrradfreundlichen Umbau in Städten und Kommunen.

Um die Verkehrssicherheit für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen deutlich zu erhöhen, muss Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts in die StVO aufgenommen werden.

Gesicherte Finanzierung für den Radverkehr

Damit Kommunen Planungssicherheit erhalten, um die geforderten lückenlosen, einladenden und sicheren Radwegenetze auch bauen zu können, muss die Finanzierung des Radverkehrs dauerhaft gesichert sein. Der ADFC schlägt mindestens 850 Mio. Euro pro Jahr bzw. zehn Euro pro Kopf vor.

Zum vollständigen Forderungspapier des ADFC für die Koalitionsverhandlungen


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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