Baden-Württemberg stärkt Qualität im Radtourismus

Auf der Messe CMT in Stuttgart freuten sich viele ADFC-Qualitätsradrouten über ihre Auszeichnungen und der ADFC darüber, dass Baden-Württemberg vorbildlich auf Qualität im Radtourismus setzt.

ADFC-Qualitätsradroute mit vier Sternen: Württemberger Weinradweg.
ADFC-Qualitätsradroute mit vier Sternen: Württemberger Weinradweg. © LVWO Weinsberg

Die Urlaubsmesse CMT präsentiert Ideen und Ziele für die nächste Reise und hat eigene Ausstellungsbereiche zu Themen wie Fahrrad- und Wanderreisen. Hier hat der ADFC nicht nur die neue Ausgabe seines Erfolgsmagazins „Deutschland per Rad entdecken“ für 2023 und 2024 präsentiert, sondern auch viele ADFC-Qualitätsradrouten in Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Vier neue ADFC-Qualitätsradrouten in Baden-Württemberg

Insgesamt gibt es vier neue ADFC-Qualitätsradrouten in Baden-Württemberg: den „Württemberger Tälerradweg“, den „Württemberger Weinradweg“, den „Hohenzollern Radweg“ und den „Schwäbische Alb Radweg“. Alle vier Routen haben vier von fünf möglichen Sternen vom ADFC erhalten.

„Siegel wie die ADFC-Qualitätsradrouten und die ADFC-RadReiseRegionen sorgen dafür, dass die touristische Radinfrastruktur hohe Qualitätsstandards erfüllt, wovon Einwohnerinnen und Einwohner und auch Kommunen im Alltagsverkehr profitieren“, sagt der stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende Christian Tänzler, der für den Bereich Radtourismus zuständig ist.

Baden-Württemberg setzt auf Qualität

Mit der Auszeichnung als ADFC-Qualitätsradroute verbinden Radurlauberinnen und Radurlauber hervorragende Radwege mit begleitender Infrastruktur. Dass die Qualitätssiegel nicht nur für Radfahrende wichtig sind, sondern auch für die entsprechende Region, zeigt Baden-Württemberg.

Insgesamt vier der sechs neuen ADFC-Qualitätsradrouten, die im ersten Quartal 2023 ausgezeichnet werden, liegen in Baden-Württemberg. Das Bundesland treibt die Qualität seiner Routen massiv voran und hat inzwischen 20 der 21 Landesradfernwege vom ADFC auszeichnen lassen und die Routenbetreiber:innen bei der Entwicklung unterstützt – ein aus ADFC-Sicht beispielhaftes Vorgehen.

Ausgezeichnete Radfernwege in Baden-Württemberg

Auf der Messe CMT in Stuttgart wurden die neue ADFC-Qualitätsradrouten ausgezeichnet und viele weitere Sternerouten wurden erneut zertifiziert: Der „Remstal-Radweg“ und die „Berg Bier-Tour“ erhielten erneut vier Sterne, der „Odenwald-Madonnen-Radweg“ wieder drei Sterne vom ADFC.

Der „Stromberg-Murrtal-Radweg“, der „Oberschwaben-Allgäu-Radweg“ sowie der „Donau-Bodensee-Radweg“ konnten sich verbessern und bekamen nun vier Sterne verliehen. Auch der „DonauTäler-Radweg“ liegt in Baden-Württemberg und punktet für weitere drei Jahre mit vier Sternen.

Im Schwarzwald konnten sich der „Schwarzwald Panorama Radweg“ und der „Südschwarzwald-Radweg“ verbessern und sind nun ADFC-Qualitätsradrouten mit vier Sternen.

Weitere ADFC-Auszeichnungen folgen

Im Laufe des Frühjahrs werden noch weitere ADFC-Qualitätsradrouten ausgezeichnet. Damit gibt es 47 ADFC-Qualitätsradrouten und sechs ADFC-RadReiseRegionen.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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