Niedersachsen investiert in Fahrrad-Infrastruktur

Niedersachsen will die Fahrrad-Infrastruktur in den nächsten Jahren verbessern und stockt die Finanzmittel auf. Jetzt wurden über den zweiten Nachtragshaushalt weitere 20 Mio. Euro bis 2022 für ein Rad- und Radwegsonderprogramm eingestellt.

Fahrradfahren im täglichen Verkehr
Lebenswert? Autos dominieren auf den Straßen. © ADFC | april agentur

Von den 20 Mio. Euro sind 15 Mio. für den Neubau von Radwegen und für den Erhalt von Radwegen an Landesstraßen vorgesehen. Die restlichen fünf Mio. Euro sind für ein Sonderprogramm für Lastenräder gedacht.

Im diesjährigen Landeshaushalt sind bereits erstmalig 10 Mio. Euro für den Erhalt und 10 Mio. Euro für den Neubau von Radwegen an Landesstraßen enthalten, die nun um weitere fünf Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt aufgestockt wurden.

Gelder sollen auch 2021 zur Verfügung stehen

Auch der Bund stellt 10 Mio. Euro für Radwege an Bundesstraßen in Niedersachsen bereit. Mit weiteren 10 Mio. Euro wird der kommunale Radwegbau nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) gefördert.

Damit stehen 2020 insgesamt 45 Mio. Euro Bundes- und Landesmittel für die Radinfrastruktur bereit. Es ist geplant, die Gelder auch im nächsten Jahr zur Verfügung zu stellen.

„Wir investieren so viel wie nie zuvor“

Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann sagt: „Wir investieren so viel wie nie zuvor in gute und sichere Infrastruktur für Fahrräder. In den 1970er-Jahren haben Stadtplaner die autofreundliche Stadt realisiert. Jetzt steht das Fahrrad im Fokus. Daran zeigt sich ein neues Umweltbewusstsein und ein anderes Lebensgefühl vor allem der jüngeren Generationen. Es ist unser Ziel, überall sichere und bedarfsgerechte Radwege zu schaffen.“

Ende November 2020 soll das Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen veröffentlicht werden, dessen zentrale Ziele eine Erhöhung des Anteils der zurückgelegten Wege mit dem Rad von 15 auf 20 Prozent sowie eine Reduzierung von getöteten und verletzten Radfahrer*innen um 20 Prozent sind.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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