Nordrhein-Westfalen: Eckpunkte für Fahrradgesetz vorgestellt

Der Landesverkehrsminister Hendrik Wüst hat Eckpunkte für Gesetz zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität (FaNaG) vorgestellt. Mit dem angestrebten Fahrradgesetz will Nordrhein-Westfalen fahrradfreundlicher werden.

Steigerung des Radverkehrsanteils auf 25 Prozent ist die zentrale Forderung der Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad"
Steigerung des Radverkehrsanteils auf 25 Prozent ist die zentrale Forderung der Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" © verenafotografiert.de

Die am 15. Juni vorgestellten Eckpunkte skizzieren einen Referentenentwurf für ein zukünftiges Fahrradgesetz. Dieses soll laut Planung des Landesministeriums bis Ende 2021 vorliegen.

Fahrradfahren mit Gesetz fördern

Landesweit soll laut Vorhaben ein Netz hochwertiger Radwege geschaffen werden, die Regionen untereinander verbinden würden. Zum Netz würden beispielsweise Radschnellwege und Velorouten gehören. Das Papier sieht außerdem vor, dass das Fahrrad bei der digitalen Vernetzung von Verkehrsangeboten eine zentrale Rolle spielt. So sollen Wegeketten mit einem Mix aus Rad- und ÖPNV-Strecken zuverlässig kalkulierbar werden. Mobilstationen und Fahrrad-Garagen an Verkehrsknotenpunkten gehören auch zu den Vorhaben, ebenso wie barrierefreie Gehwege – möglichst baulich getrennt von Radwegen.

Der Anteil des Radverkehrs soll durch das Vorhaben des Landesministeriums auf 25 Prozent steigen.

Eckpunkte greifen die Forderungen der Volksinitiative auf

Die Eckpunkte berücksichtigen die Forderungen der erfolgreichen Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad". Als Folge der Volksinitiative hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen, das die Forderungen der Volksinitiative aufgreift.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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